Unsere Leistungen

Übersicht

  • Arbeitsrecht

    Die Vertretung Ihrer Interessen im Arbeitsrecht gehört in die Hände eines Fachanwaltes.

    Gesetzesänderungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen und die Berücksichtigung der Auswirkungen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erfordern eine ständige Beobachtung der Materie. Hier gilt, daß frühzeitige Beratung oder die Erstellung auf das Arbeitsverhältnis angepaßter Verträge vielfach kostenintensive Streitigkeiten bereits vermeiden oder die Risiken im Prozeß minimieren kann.

  • Erbrecht

    Verschließen Sie nicht die Augen vor dem Unvermeidlichen. Treffen Sie zu Lebzeiten eindeutige Regelungen und ersparen Sie somit Ihren Hinterbliebenen Auseinandersetzungen. Das Erbrecht bietet eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die sich zum Vorteil der Erben und zum Nachteil des Fiskus regeln lassen. Fachliche Beratung zahlt sich hier in jedem Falle aus.

    Denken Sie als Enterbter daran, daß Pflichtteilsansprüche innerhalb von 3 Jahren verjähren.

  • Familienrecht

    Ehescheidungen, Unterhaltsberechnungen, Vermögensauseinandersetzungen und Regelungen bezüglich gemeinschaftlicher Kinder gehören in die Hände eines Fachmannes. Nur so kann Ihnen aufgrund ständig wechselnder Rechtsprechung zu Ihrem Recht verholfen werden. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, gestalten wir für Sie selbstverständlich auch entsprechende Eheverträge oder Vereinbarungen anläßlich Trennung und Scheidung.

    Liegt die Bezifferung Ihrer Unterhaltsansprüche und die Ihrer Kinder bereits mehr als 2 Jahre zurück, so zögern Sie nicht, die Unterhaltsberechnungen der Höhe nach überprüfen zu lassen. Aufgrund Änderungen der Rechtsprechung sowie in der Düsseldorfer Tabelle können sich hier erhebliche Abweichungen ergeben.

  • Forderungsbeitreibung, Inkasso

    Übertragen Sie Forderungseinzüge nach der erfolglosen Mahnung dem Rechtsanwalt.

    Nur durch gezielte Maßnahmen eines Fachmannes kann die schnelle Realisierung Ihrer berechtigten Ansprüche sichergestellt werden.

    Unser Service und Dienstleistungsangebot beim Forderungseinzug (Inkasso) geht weit über das Angebot von Inkassounternehmen hinaus. Wir achten im besonderen Maße darauf, daß unnötige Kosten vermieden werden. Hier profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und vorausschauenden Arbeitsweise. Werfen Sie nicht das „gute“ Geld dem „schlechten“ Geld hinterher!

  • Gesellschaftsrecht

    Beschränken Sie Ihre Haftung durch geschickte Wahl der Rechtsform, die auch noch nach Gründung durch Umwandlung möglich ist.

    Verlassen Sie sich nicht auf die einseitige Gestaltung Ihres Steuerberaters, sondern nehmen Sie auch umfassend rechtliche Beratung in Anspruch. Die Gestaltung eines Vertrages gehört in die Hände eines hierauf spezialisierten Anwalts, der neben den steuerlichen Aspekten auch andere rechtliche Problemfelder aufspürt und interessengerecht löst.

  • Handelsrecht

    Die Provisionspflichten des Unternehmers beim Handels-und Versicherungsvertreter gehen nach zwingendem Recht oft weiter als erwartet. Auch kann durch die Anforderung eines Buchauszuges vielfach ein ergänzender Provisionsanspruch errechnet oder aber die Ermittlung eines etwaigen Handelsvertreterausgleichsanspruch erleichtert werden.

    Für den Unternehmer besteht andererseits ein Bedürfnis, solche Risiken durch geschickte vertragliche Gestaltung einzuschränken. Fachkundige Beratung zahlt sich hier wirtschaftlich meist aus.

  • Insolvenzrecht

    Seit 1999 eröffnet die Insolvenzordnung auch Privatpersonen die Möglichkeit, sich binnen 6 Jahren von einer Überschuldung zu befreien. Je früher Sie dieses Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, desto eher gelingt der schuldenfreie wirtschaftliche Neustart.

    Gerne beraten wir Sie, führen die außergerichtliche Schuldenbereinigung durch und stellen Verbraucherinsolvenzantrag am zuständigen Gericht.

    Für Gläubiger im Insolvenzverfahren ist es oft ratsam, die richtige Berücksichtigung ihrer Forderung zu verfolgen. Zwar ist der Insolvenzverwalter gehalten, die Gläubigerinteressen zu wahren, gleichzeitig wird er jedoch versuchen, die Insolvenzmasse zu schonen. Gerade bei gesicherten Forderungen ist hier Vorsicht geboten. Vermeiden Sie einen Rechtsverlust durch rechtzeitige Beratung.

  • Miet- und Pachtrecht

    Säumnisse in der Miet- und Pachtzinszahlung sind ein Ärgernis. Aus Erfahrung raten wir, mit der Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht zu lange zuzuwarten. Wer hier Kosten scheut, zahlt dies oftmals zusätzlich durch erhöhten Mietzinsausfall.

    Im gewerblichen Pachtrecht werden die Weichen künftiger Auseinandersetzungen bereits im Vertrag gestellt. Hier auf ein nicht angepaßtes Formular zurück zu greifen kann spürbar teuer werden. Die genaue Umsetzung Ihrer Vorstellungen erfordert profunde Kenntnisse. Gerne sind wir hier behilflich.

  • Ordnungswidrigkeitenrecht

    Damit gegen Sie nicht unberechtigterweise ein Bußgeld und/ oder Fahrverbot verhängt wird, sollten Sie sich unmittelbar nach Erhalt des Anhörungsbogens oder Kontakt mit der Polizei an einen Anwalt wenden. Dieser wird Ihnen Verteidigungsstrategien aufzeigen und sodann für Sie nicht nur die Rechtmäßigkeit von vorgenommenen Geschwindigkeits- und/ oder Abstandsmessungen überprüfen, sondern auch, ob in Ihrem speziellen Einzelfall besondere Gründe für ein Absehen von einem Fahrverbot oder die Herabsetzung einer Geldbuße vorliegen.

    Wussten Sie, dass Sie polizeiliche Messvorgänge im Rahmen der allermeisten Rechtsschutzverträge durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf mögliche Messfehler überprüfen lassen können? Auch mit solchen Sachverständigen arbeiten wir zusammen. Wir überlassen nichts dem Zufall.

  • Privates Baurecht

    Im privaten Baurecht haben Sie es mit einer Vielzahl von Vertragspartnern zu tun. Wenden Sie sich schon aus verjährungsrechtlichen Gründen sofort an einen Anwalt, damit rechtzeitig die erforderlichen verjährungsunterbrechenden Maßnahmen eingeleitet werden können. Hierzu zählt u. a. das selbständige Beweissicherungsverfahren, das wir gerne für Sie durchführen.

    Warten Sie mit der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen nicht zu lange, da die Zahl der Insolvenzen ständig zunimmt.

    Wirtschaftlich unsinnige Streitigkeiten werden durch uns nicht provoziert, sondern vermieden.

  • Strafrecht

    Ohne Anwalt keine Aussage. Nur so kann vermieden werden, daß aufgrund einer übereilten Aussage eine erfolgreiche Verteidigung nicht mehr möglich ist und keine vernünftige Verteidigungsstrategie aufgebaut werden.

    Je früher hier der Anwalt kontaktiert wird, desto besser wird das Ergebnis sein.

  • Unfallbearbeitung

    Jeder Verkehrsunfall sollte zur Schadensregulierung einem hierauf spezialisierten Anwalt übergeben werden. Nur so vermeiden Sie unnötigen Ärger und stellen sicher, daß alle Ihre berechtigten Ansprüche durchgesetzt werden. Die Kosten übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners.

    Nutzen Sie diesen Service unserer Kanzlei. Verlassen Sie sich nicht auf eine Regulierung durch Werkstatt, Sachverständiger oder Versicherung direkt. Nur der Anwalt ist verpflichtet, ausschließlich Ihre Interessen durchzusetzen. Nur bei einer Unfallregulierung durch einen Anwalt ist sichergestellt, daß durch widerstreitende Interessen Sie keinen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. Nur der Anwalt verfolgt allein Ihre Interessen.

    Der wirtschaftlich interessante Haushaltsführungsschaden wird durch uns genauso konsequent wie alle anderen Schadenspositionenen durchgesetzt.

  • Verkehrsrecht

    Bei Verkehrsstraftaten, die mit einem Fahrerlaubnisentzug verbunden sind, kann Ihnen nur der Fachmann helfen, wenn es um Anträge auf Sperrzeitverkürzung und MPU-Vorbereitung geht.

    Gerade hier gilt: nur wer gut beraten ist und konsequent anwaltlichen Rat befolgt, wird nicht böse überrascht werden.

    Auch bei eigentlich eindeutigen Sachverhalten können Sie hier ein optimales Ergebnis durch fachliche Vertretung erreichen.

  • Versicherungsrecht

    Gerade nach Unfallereignissen stehen einem Geschädigten oft viele Ansprüche gegen verschiedenste Versicherungen zu. Wenden Sie sich gerade hier an einen spezialisierten Anwalt, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden. Haben Sie einen Unfall selbst zum Teil mitverursacht, so können Sie in der Regel durch die Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der gegnerischen Versicherung nach dem sog. „Quotenvorrecht“ eine volle Befriedigung aller Schadensersatzansprüche erreichen. Auch der durch die Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung entstehende „Rückstufungsschaden“ muss nach Quote erstattet werden.

    Die Bereiche Verkehrsrecht und Versicherungsrecht sind eng miteinander verbunden. Die hieraus entstehenden Problemfelder werden durch uns beherrscht und sicher gelöst. Hier kommt Ihnen das Spezialwissen unserer derzeit 4 Anwälte, unserem Grundverständnis von Teamarbeit im besonderen Maße zu Gute.

  • Vertragsrecht

    Bei Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen jeglicher Art empfiehlt es sich anwaltlichen Rat einzuholen. Wir werden die Ihnen zustehenden Ansprüche durchsetzen und Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten. Wollen Sie bereits im Vorfeld Vertragsstreitigkeiten vermeiden, so sind wir Ihnen auch gerne bei der Erstellung und Überprüfung von Verträ-gen oder Gestaltung und Optimierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen behilflich.

  • Wirtschaftrecht

    Gerade im Wirtschaftsrecht spielt die „Verzahnung“ der Gebiete Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Steuerrecht eine besondere Rolle. Die Kunst der erfolgreichen und effizienten Beratung liegt in der konsequenten Umsetzung von Spezialwissen unter Berücksichtigung aller relevanten und betroffenen Rechtsgebieten.

    Wir beraten und vertreten ständig kleinere und größere Wirtschaftsunternehmen. Gerade auch hier kommt Ihnen unser Grundverständnis von Teamarbeit zugute. Ziel einer jeden Beratung ist die Vermeidung von vorhersehbaren Problemen.

    Wir blicken für Sie „in die Zukunft“.

  • Wohnungseigentumsrecht

    Ihre Miteigentümer in der Wohneigentumsgemeinschaft können Sie sich regelmäßig nicht aussuchen. Dies schafft oft Konflikte. Lassen Sie sich hier vom fachkundigen Rechtsanwalt beraten, um unnötigen Streit zu vermeiden und um Ihre bestehenden Rechte zu sichern. Beschlüsse der Wohneigentumsgemeinschaft, die Sie beeinträchtigen, sind unbedingt binnen eines Monats anzufechten. Andernfalls werden diese bestandskräftig und Ihre Rechte gehen damit verloren.

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